1 Mai 2025

Parkrempler: So handeln Sie richtig – Tipps von Gutachterix Passau

Ein Parkrempler kann schnell passieren – ob beim Rangieren auf engen Parkplätzen oder vor dem Supermarkt. Dabei entstehen häufig kleinere Schäden wie Kratzer, Dellen oder Lackbeschädigungen. Doch wie verhält man sich nach einem solchen Vorfall richtig? Die Experten von Gutachterix Passau geben wichtige Tipps, wie Sie den Parkrempler korrekt melden, die Kostenfrage klären und Schäden bewerten lassen können.

Erste Schritte: Daten austauschen und Unfall melden

„Nach einem Parkrempler sollte der erste Schritt immer der Austausch von Personen- und Versicherungsdaten sein“, rät das Team von Gutachterix Passau. Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend, empfiehlt es sich, mindestens 30 Minuten zu warten. Falls der Fahrzeughalter nicht auftaucht, muss der Schaden der Polizei gemeldet werden. Die Beamten können den Halter ermitteln und den Vorfall aufnehmen.

Unfallverursacher sind verpflichtet, den Schaden ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von einer Woche zu melden. Haben Sie selbst einen Schaden an Ihrem Auto entdeckt, ohne den Verursacher ausfindig machen zu können, ist ebenfalls die Polizei zu informieren. Gleichzeitig sollten Sie Ihrer Versicherung mitteilen, dass es sich um einen Schaden mit unbekanntem Unfallverursacher handelt.

Gutachter klärt Schadenhöhe und weitere Schritte

Um einzuschätzen, ob es sich bei einem Parkrempler um einen Bagatellschaden oder einen größeren Schaden handelt, lohnt es sich, einen Gutachter einzuschalten. Die Sachverständigen von Gutachterix Passau prüfen die Beschädigungen am Fahrzeug genau. Oft scheint ein Kratzer harmlos, doch versteckte Schäden an der Fahrzeugstruktur oder dem Lack können die Reparaturkosten erheblich steigern.

Ein wichtiger Punkt: Fahrzeuge mit Bagatellschäden gelten weiterhin als unfallfrei. Liegen die Reparaturkosten jedoch oberhalb der Bagatellschadengrenze, wird das Fahrzeug als Unfallwagen deklariert, was den Wiederverkaufswert deutlich mindern kann.

Gutachterix Passau – Ihr Partner bei Schadensgutachten

Ein Parkrempler ist ärgerlich, doch mit der richtigen Vorgehensweise können unangenehme Folgen minimiert werden. Gutachterix Passau steht Ihnen mit erfahrenen Kfz-Gutachtern zur Seite, die eine gründliche Schadenbewertung durchführen und Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Kontakt

Gutachterix Kfz Gutachter & Sachverständiger

94032 Passau
E-Mail: passau(@)gutachterix.de
Tel: 0851 20095095
Mobil: 0160 2060051

Originalinhalt von Gutachterix-de, veröffentlicht unter dem Titel “ Parkrempler: So handeln Sie richtig – Tipps von Gutachterix Passau „, übermittelt durch CarPr.de

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