0 November 2025

Lösungen auch für E-Fahrzeuge notwendig Kraftstoffverbrauch wird mittels fahrzeuginterner Überwachungseinrichtung (OBFCM) dokumentiert

Seit 1. Januar 2020 müssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit der sog. OBFCM-Einrichtung (OnBoard Fuel Consumption Monitoring) ausgerüstet sein. Für die Erstzulassung von neuen Pkw ist dies seit 1. Januar 2021 verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch der Stromverbrauch (bei Plug-In-Hybriden) gemessen und über die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden muss.

Die Daten aus dem OBFCM sollen zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb dienen. Somit soll die Lücke zwischen Prüfstandsmessungen und Realemissionen weiter reduziert werden, um noch realistischere Verbrauchsangaben für die Käufer zu erhalten.

Seit 1. Januar 2021 sind die Fahrzeughersteller verpflichtet die Daten durch ihre Vertragswerkstätten im Zuge jeder Wartung oder Reparatur eines Fahrzeuges zu erheben. Ab 20. Mai 2023 soll die Datenerhebung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung durch die Prüforganisationen erfolgen.

Der ADAC hält den Ansatz, die Lücke zwischen Laborwerten und den Verbrauchswerten im tatsächlichen Fahrbetrieb zu schließen, für richtig. Wichtig ist jedoch, dass deren Zweckbindung sichergestellt ist. Denn, die Vorschriften richten sich an die Fahrzeughersteller und dürfen nicht zur Überwachung des Autofahrers dienen.

Ferner müssen Datenschutz und Datensicherheit bei der Datenspeicherung und Verwertung gewährleistet werden.

Entsprechend fordert der ADAC, dass jeder Fahrzeughalter Informationen über die individuellen Daten seines Fahrzeuges bekommt, unabhängig davon, von wem diese ausgelesen werden.

Verbraucher sollten wissen, dass sie dem Auslesen der OBFCM-Werte auch widersprechen können, wenn sie ihre Daten nicht weitergeben möchten.

Klare Prozesse, wie der Widerspruch zu erfolgen hat, sind seitens des Gesetzgebers umgehend festzulegen.

Die Ausrüstungspflicht mit einer OBFCM-Einrichtung und die damit verbundene Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und deren Datenübertragung gelten aktuell nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie (Plug-In-)Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, ebenso wie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG). Diese Lücke sollte nach Überzeugung des ADAC geschlossen werden und OBFCM auch für E-Autos und gasbetriebene Fahrzeuge genutzt werden. Denn auch hier sind Abweichungen zwischen Laborwerten und realen Verbrauchswerten festzustellen.

Ob das eigene Fahrzeug die Funktion unterstützt, kann über die Emissionsschlüsselnummer „36AP“ im Fahrzeugschein (Feld 14.1) herausgefunden werden. Beim Gebrauchtwagenkauf kann sich ein genauer Blick auf die Werte lohnen: Sie können ein Indiz für das Fahrprofil des Vorbesitzers sein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter adac.de

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Aktuelle Themen
spot_img
Weitere Beiträge zum Thema

BMW, Audi, VW und Mercedes: Wie Sie Ihren alten Wagen durch clevere Autoverschrottung zu Geld machen

Die Umwandlung eines alten Fahrzeugs in Bargeld ist für viele Autobesitzer von großer Bedeutung, insbesondere bei Marken wie BMW, Audi, VW und Mercedes. Durch clevere Entscheidungen und Kenntnisse über den Wert Ihres Fahrzeugs können Sie den besten Preis erzielen. In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Tipps und Tricks zur Autoverschrottung.

Zertifizierte Fahrzeugverschrottung: Bestpreise für BMW, Audi und VW im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben!

Die ordnungsgemäße Zertifizierung bei der Fahrzeugentsorgung ist von großer Bedeutung und bietet viele Vorteile. Wenn Sie Ihr Fahrzeug von BMW, Audi oder VW verschrotten möchten, erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die besten Preise sichern können. In unserem Artikel werden die nötigen Schritte detailliert erläutert.

Anleitung zur sorgenfreien Fahrzeugverschrottung in Cloppenburg: So vermeiden Sie finanzielle Einbußen und Aufwand

Die Verschrottung eines Fahrzeugs kann finanziell belastend sein, wenn Sie den falschen Anbieter wählen. In Cloppenburg gibt es jedoch kompetente Partner, die Ihnen helfen, Geld zu verdienen und gleichzeitig Ihrem Fahrzeug eine umweltfreundliche Verwertung zu ermöglichen. Finden Sie in diesem Artikel heraus, wie Sie einfach und schnell profitieren können.

Autoverwertung – Die entscheidenden Vorteile im Nachgang an einen Unfall: Wann eine Reparatur keinen Sinn mehr macht

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall schwer beschädigt ist, ist die Frage nach der besten Vorgehensweise entscheidend. In diesem Artikel erläutern wir die Vorteile einer professionellen Autoverwertung gegenüber teuren Reparaturen. Lernen Sie die wichtigen Schritte und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die Ihnen helfen, umweltbewusst und informiert zu handeln.