1 Oktober 2025

ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots)

„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs.

Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts/außerorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen.

Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „außerorts“ und „Autobahn“. In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.

Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren Überschreitungen schon Geldbußen drohen und sich die neue Regelung mit der einprägsamen Formel „16 – 26 – 36“ lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.

„Bislang wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Landstraße genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erläutert ACV Geschäftsführer Holger Küster. „Es macht aber einen großen Unterschied, ob ich auf einer Landstraße mit beispielsweise 30 km/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstraße mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahnübergängen, Radfahrern oder sogar Fußgängern ist ein solcher Verstoß deutlich gefährlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts verschärft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der Führerscheinentzug erst ab 21 km/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten erklärt Holger Küster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Grenze bereits bei 16 km/h zu viel zu ziehen. Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.“

In seinem White Paper setzt sich der ACV darüber hinaus für einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und plädiert für

-  eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den Städten 
-  mehr multimodale Mobilität 
-  die Förderung von Umweltfreundlichkeit 
-  die Minimierung von Risiken 
-  die Nutzung moderner Technologien 
-  die Förderung und Forderung von Fairness im Alltag 
-  den Schutz der individuellen Mobilität 
-  eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilität

Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil 04/2020 (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de/der-acv/mitgliedermagazin

Pressekontakt:

Gerrit Reichel
Pressesprecher, reichel@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 – 91 26 91 58
Fax: 0221 – 91 26 91 26

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

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