1 August 2025

Ein Jahr E-Scooter in Deutschland: Akzeptanz sehr gering / TÜV Rheinland: Gesetzliche Helmpflicht findet große Zustimmung / Meinungsforschungsinstitut Civey nimmt E-Scooter unter die Lupe

Köln (ots) – Von Begeisterung für E-Scooter kann in Deutschland ein Jahr nach ihrer Zulassung für den Straßenverkehr keine Rede sein. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ist das Gegenteil der Fall. Ein knappes Jahr nach Zulassung als „Elektrokleinstfahrzeuge“ im Juni 2019 empfinden 50 Prozent der Menschen in Deutschland die Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr vor allem als störend, knapp 40 Prozent akzeptieren die Fahrzeuge. Noch deutlicher fällt das Ergebnis bei der Frage aus, ob E-Scootern die Zulassung für den Straßenverkehr wieder entzogen werden sollte: Während von den über 2.500 befragten Personen 47,4 Prozent dafür sind, dass den Elektro-Tretroller die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.

Was bei der Anschaffung ganz wichtig ist

Beim Kauf eines E-Scooters ist unbedingt darauf zu achten, dass das Modell entweder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das örtliche Straßenverkehrsamt verfügt. „E-Scooter ohne eine solche Genehmigung oder Betriebserlaubnis dürfen nur als Spielgeräte auf Privatgrundstücken genutzt werden, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland.

Elektrostehroller, die in den Zentren der Metropolen und Großstädte als Leihfahrzeuge bereitstehen, besitzen üblicherweise die erforderliche Genehmigung sowie die ebenfalls vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, erkennbar durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören eine Lichtanlage, Bremsen sowie eine Klingel.

Bedienung üben und am besten mit Helm fahren

Zur Vorbereitung auf die erste Fahrt sollte man die Gebrauchsanweisung genau lesen und auch befolgen. Wer die Handhabung und die Fahreigenschaften seines Elektrotretrollers kennt, fährt sicherer. „Mit dem E-Scooter zu fahren, gleicht im wahrsten Sinne des Wortes einem Balanceakt“, erklärt Jens Peuker. „Selbst für geübte Radfahrer ist es ein ganz neues Gefühl. Die andersartige Lenkung und die kleinen Räder sind gewöhnungsbedürftig. Wir empfehlen: erst üben, dann losfahren. Doch zu allererst sollte immer ein Helm aufgesetzt werden.“ 54,3 Prozent plädieren für eine gesetzliche Helmpflicht beim Fahren eines Elektrotretrollers aus.

Langfassung der Presseinformation sowie andere Infografiken der Umfrage und weiteres Bildmaterial unter https://presse.tuv.com bei TÜV Rheinland.

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Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com un d http://www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4608138 OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

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