1 Mai 2025

Mit dem Kauf eines E-Scooters besser noch warten Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht verabschiedet

Coburg (ots)

   - E-Scooter müssen Vorgaben erfüllen, um öffentlich genutzt werden
     zu dürfen: Welche, hat der Gesetzgeber noch nicht festgelegt
   - Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis bekommen dann ein "Typenschild"
   - Daran ist für Käufer dann leicht erkennbar, ob ein E-Scooter die
     Vorgaben erfüllt

E-Scooter stehen kurz vor der Straßenzulassung. Gut möglich, dass einige Modelle, die derzeit im Handel erhältlich sind, gar nicht auf Straße oder Gehweg dürfen. Denn dafür müssen die E-Flitzer Vorgaben aus der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen. Deshalb sollten Verbraucher noch mit dem Kauf eines E-Scooters warten. Für Käufer lässt sich dann am Typenschild leicht erkennen, ob ein E-Scooter öffentlich genutzt werden darf.

E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wenn der Bundesrat Mitte Mai dem Verordnungsentwurf zustimmt, dürfen E-Scooter in Deutschland auch im öffentlichen Verkehr fahren. Allerdings müssen sie dafür laut Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte Vorgaben (z.B. zwei voneinander unabhängige Bremsen) erfüllen. Vor dem Hintergrund anhaltender Klimadiskussionen ist das jetzt für manch einen der geeignete Zeitpunkt, über den Kauf eines E-Rollers nachzudenken. Die letzten Meter zwischen Haltestelle und Büro oder Schule lassen sich dann einfach, schnell und relativ klimaverträglich zurücklegen.

Derzeit sind auch bereits viele Modelle im Handel erhältlich. Doch mit dem Kauf sollten Verbraucher warten, bis die Verordnung verabschiedet ist. Dann erst steht fest, welche Vorgaben ein E-Scooter erfüllen muss, um im öffentlichen Verkehr genutzt werden zu dürfen. Schließlich wäre es ärgerlich, mehrere hundert Euro für ein Fortbewegungsmittel auszugeben, mit dem man später nur auf Privatgrund herumflitzen darf.

An einem sogenannten Typenschild können Käufer dann leicht erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen erfüllt. Dieses Typenschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dadurch weist der Hersteller nach, dass der E-Scooter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Fehlt ein solches Typenschild, sollte der Verbraucher, wenn er den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, von einem Kauf absehen.

E-Scooter versichern

Vor dem Losfahren muss der Roller aber kfz-versichert werden. Dazu braucht die Versicherung die Identifikationsnummer auf dem Typenschild. Erst dann kann die Versicherungsplakette für das Schutzblech mitgenommen werden. Ignorieren ist unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein Bußgeld fällig werden kann.

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

Popular

spot_img

More from author

Beste Ergebnisse in Deutschland seit 1990: Ford startet mit Rekorden ins Nutzfahrzeugjahr 2019

Köln (ots) - Rekordergebnisse für Ford im ersten Quartal und für den Monat März 2019 bei Nutzfahrzeug-Neuzulassungen...

Ford Chip Ganassi Racing freut sich auf 6 Stunden von Spa – traditionell die Generalprobe für Le Mans

Köln (ots) - Siebter und vorletzter Lauf zur "Super Season" der Langstrecken-WM (WEC) am 4. Mai in...

Insgesamt 65 Boschung Jetbrooms werden ab diesem Winter am internationalen Flughafen Chicago O’Hare in Betrieb sein Der O’Hare International Airport vertraut beim Winterdienst weiterhin...

Payerne (ots) Boschung gibt heute bekannt, dass der Chicago O'Hare International Airport weitere 36 Jetbrooms erworben hat, um damit die bestehende Flotte aus 29 Fahrzeugen...

Grünes Licht für Pi Die ehrliche Zukunft des elektrischen Autofahrens kann beginnen Karbon in der Karosserie, Strahlungsenergie im Tank

Berlin (ots) Von Klaus Wieland und Kerstin Heise Die Patente sind angemeldet, die Pläne gereift, die Beschlüsse der Aktionäre gefasst: Die neue deutsche Automarke Pi ist...